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Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (zum Beispiel Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (zum Beispiel pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.). (Quelle: Köbler, Juristisches Wörterbuch - Rechtsdeutsch für jedermann) |
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